Beschreibung
Nachbildung des von Mauser entwickelten Repetiergewehrs, welches am 21. Juni 1935 bei der Wehrmacht eingeführt wurde.
Das Gewehr war die meistverbreitete Handfeuerwaffe der deutschen Wehrmacht während des 2. Weltkriegs.
Bis heute kommt der Karabiner im Wachbattaillon der Bundeswehr bei zeremoniellen Anlässen zum Einsatz.
Diese, nicht schussfähige, Dekowaffe wird aus einer Zink-Aluminiumlegierung hergestellt und verfügt über einen Holzkolben.
Das Dekogewehr wird ohne Schultergurt ausgeliefert.
Bei der Herstellung dieser Waffe wurde genau darauf geachtet, die Details und Besonderheiten der Originalwaffe wiederzugeben.
Auch das Gewicht entspricht dem Vorbild (ca. 2.925gr).
Länge: ca. 110,5cm
Gewicht: ca. 2.925 gr.
Hersteller: Denix - c / Bijuters, 6, Polígono Industrial - 07760 Ciutadella de Menorca Balearen - Spanien - www.denix.es
Wichtige Informationen zur Replik:
Unsere
Replika dient ausschließlich zu Anschauungs- und Dekorationszwecken und
wurde entsprechend hergestellt. Sie ist nicht als Spielzeug gedacht und
sollte nicht übermäßig beansprucht werden. Bewegliche Teile sind
alleinig für das authentische Erscheinungsbild und gelegentliche
Funktionsdemonstration vorgesehen.
Die Replika besteht aus
Materialien, die keine Waffenfunktion ermöglichen, ist nicht schussfähig
und kann auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt funktionsfähig gemacht
werden. Jegliche zweckentfremdete Nutzung der Mechanik oder übermäßige
Handhabung können zu Beschädigungen führen. Es wird empfohlen, dass die
Mechanik beim Abschlagen entlastet oder ein Anschlagpuffer verwendet
werden sollte, um Beschädigungen zu vermeiden.
Alle Änderungen am
Artikel, sei es für optische oder funktionale Anpassungen, geschehen
auf eigene Verantwortung. Beachten Sie bitte, dass Schäden, die auf
solche Änderungen oder zweckentfremdete Verwendungen zurückzuführen
sind, die Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen können.
100% Legaler Kauf und Besitz
Dieser
Artikel wird vollständig gesetzeskonform hergestellt und ist in
Deutschland frei erwerblich. Es sind keine Nachweise für den Kauf oder
Besitz erforderlich. Der Artikel muss nicht gesichert aufbewahrt werden
und eignet sich daher hervorragend zur Dekoration oder für Aufführungen.
Gemäß
§42a WaffG ist das Führen dieses Artikels in der Öffentlichkeit nicht
gestattet, außer bei Vorliegen eines berechtigten Interesses, wie
beispielsweise bei Theateraufführungen oder Brauchtumsveranstaltungen.
Außerhalb solcher Anlässe muss der Artikel in der Öffentlichkeit stets
in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden.
Profitieren
Sie von dieser hochwertigen Replik für Ihre dekorativen und
darstellerischen Anforderungen – sicher, authentisch und
gesetzeskonform!
Info für die Schweiz:
Nach dem neuen Waffengesetz benötigen Sie für die Einfuhr dieses Artikels in das schweizer Staatsgebiet eine Einfuhrbewilligung, die Ihnen die Zentralstelle "Waffen" in Bern erteilt!
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